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Rahmen-AGB für Lyxo-Produkte

Fassung 2026-11

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsaufbau

(1) Diese Rahmen-AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung von Software-Produkten (nachfolgend „Produkte“) zwischen Torben Zimmermann, handelnd unter „Lyxo.io“, Thomas-Mann-Str. 50, 53111 Bonn (nachfolgend „Lyxo“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Die Produkte richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

(3) Der Vertrag besteht aus folgenden Teilen. Bei Widersprüchen gilt der jeweils vorrangige Teil in dieser Reihenfolge:

  • dem Angebot bzw. der Bestellung mit Produkt, Leistungsumfang, Vergütung und Mindestlaufzeit,
  • dem Produktanhang des jeweiligen Produkts (z. B. „Produktanhang Lyxo Host“),
  • dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für alle Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten,
  • diesen Rahmen-AGB.

(4) Für Beratungs-, Entwicklungs- und Projektleistungen außerhalb des Produktbetriebs gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lyxo für IT-Dienstleistungen (lyxo.io/agb).

(5) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Lyxo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss und Zustimmung im Kundenportal

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von Lyxo in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.

(2) Lyxo führt für jeden Kunden ein Kundenkonto im Kundenportal (app.lyxo.io). Die jeweils gültige Fassung dieser Rahmen-AGB und des AVV bestätigt der Kunde dort durch eine Person mit der Rolle „Inhaber“. Lyxo speichert dabei Fassung, Zeitpunkt und die bestätigende Person.

(3) Wer im Kundenportal für den Kunden zustimmt, versichert, hierzu bevollmächtigt zu sein.

§ 3 Leistungen

(1) Lyxo stellt dem Kunden das Produkt für die Vertragslaufzeit als Dienst über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Den Umfang regeln Angebot und Produktanhang. Übergabepunkt ist der Ausgang des Rechenzentrums, in dem das Produkt betrieben wird. Für die Internetverbindung bis dorthin ist der Kunde verantwortlich.

(2) Lyxo betreibt die Produkte mandantenfähig: Mehrere Kunden nutzen dasselbe System, ihre Daten sind voneinander getrennt.

(3) Lyxo entwickelt die Produkte laufend weiter. Lyxo darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dabei im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen kündigt Lyxo mindestens vier Wochen vorher in Textform oder im Kundenportal an.

(4) Bindet das Produkt Dienste an, mit denen der Kunde eigene Verträge hat (z. B. Buchungs-, Zahlungs-, Schließ-, Telefonie- oder KI-Dienste), schuldet Lyxo nur die Schnittstelle zu diesen Diensten, nicht deren Verfügbarkeit oder Leistung. Ändert ein solcher Dienst seine Schnittstelle oder Bedingungen, passt Lyxo das Produkt im Rahmen des Zumutbaren an.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Lyxo räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, das Produkt für eigene geschäftliche Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde darf seinen Mitarbeitern und Beauftragten (z. B. Reinigungskräften) im Rahmen der Funktionen des Produkts Zugänge einrichten. Er bleibt für deren Nutzung verantwortlich.

(3) Der Kunde darf das Produkt nicht Dritten zur eigenständigen Nutzung überlassen, nicht zurückentwickeln (soweit nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt) und nicht in einer Weise nutzen, die den Betrieb für andere Kunden beeinträchtigt (z. B. durch automatisierte Massenabfragen).

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert Lyxo unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

(2) Der Kunde nutzt das Produkt nur im Einklang mit dem geltenden Recht. Gesetzliche Pflichten, die ihn als Unternehmer treffen, bleiben bei ihm, auch wenn das Produkt ihn dabei unterstützt. Dazu gehören insbesondere:

  • melderechtliche Pflichten (z. B. Meldeschein nach §§ 29, 30 BMG),
  • Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht,
  • Impressum und Datenschutzerklärung seiner Website,
  • Informationspflichten gegenüber seinen Gästen und Kontakten,
  • Entscheidungen über Löschfristen (§ 9).

(3) Verträge mit Diensten, die der Kunde an das Produkt anbindet (§ 3 Abs. 4), schließt der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

(4) Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich und so genau wie möglich über das Kundenportal oder per E-Mail an hallo@lyxo.io.

§ 6 Kundeninhalte und Rechtegarantie

(1) Kundeninhalte sind alle Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in das Produkt einstellen oder über angebundene Dienste einspielen lassen, insbesondere:

  • Texte, Bilder und Videos,
  • Wohnungs- und Preisangaben,
  • Inhalte der Gästemappe und der Website,
  • Nachrichten und Daten von Gästen und Kontakten.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er an allen Kundeninhalten die erforderlichen Rechte hat und dass ihre Nutzung im Produkt keine Rechte Dritter verletzt. Das gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte, etwa an Fotos und an Abbildungen von Personen.

(3) Der Kunde räumt Lyxo an den Kundeninhalten die einfachen Rechte ein, die für den Betrieb des Produkts nötig sind: speichern, vervielfältigen, verarbeiten, öffentlich zugänglich machen (z. B. auf der Website des Kunden) und an angebundene Dienste übermitteln. Darüber hinaus nutzt Lyxo Kundeninhalte nicht.

(4) Lyxo prüft Kundeninhalte nicht. Lyxo ist dazu auch nicht verpflichtet.

§ 7 Freistellung

(1) Der Kunde stellt Lyxo von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Rechtsverletzung durch Kundeninhalte oder durch eine rechtswidrige Nutzung des Produkts durch den Kunden oder seine Nutzer gegen Lyxo geltend machen. Das umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(3) Lyxo informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und erkennt sie nicht ohne Abstimmung mit dem Kunden an. Der Kunde unterstützt Lyxo bei der Abwehr mit den ihm verfügbaren Informationen.

§ 8 Meldungen von Rechtsverletzungen

(1) Lyxo ist für die Inhalte, die Kunden im Produkt öffentlich zugänglich machen (z. B. auf ihrer Website), Hostingdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act). Zentrale Kontaktstelle für Behörden und Nutzer und Meldeweg für rechtswidrige Inhalte ist hallo@lyxo.io. Meldungen sind auf Deutsch oder Englisch möglich.

(2) Geht eine hinreichend begründete Meldung ein, prüft Lyxo sie zügig und informiert den Kunden. Lyxo darf den betroffenen Inhalt vorläufig sperren, wenn die Rechtsverletzung offensichtlich ist oder der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist Stellung nimmt. In dringenden Fällen darf Lyxo auch ohne vorherige Anhörung sperren.

(3) Lyxo begründet jede Sperrung gegenüber dem Kunden und dem Meldenden, soweit sie bekannt sind. Der Kunde kann der Sperrung widersprechen; Lyxo prüft den Widerspruch und hebt die Sperrung auf, wenn sie nicht mehr gerechtfertigt ist.

§ 9 Datenschutz

(1) Für personenbezogene Daten, die der Kunde im Produkt verarbeitet, insbesondere die Daten seiner Gäste und Kontakte, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Lyxo verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten regelt der AVV.

(2) Wie lange Daten gespeichert werden, soweit das Gesetz es nicht zwingend vorgibt, legt der Kunde fest. Das Produkt bietet dafür Einstellungen. Ohne Einstellung bleiben die Daten gespeichert.

(3) Was das Gesetz zwingend vorschreibt, setzt das Produkt unabhängig von diesen Einstellungen um, z. B. die Vernichtung von Meldescheinen nach § 30 Abs. 4 BMG und den Schutz von Belegen vor Löschung während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.

(4) Für die Daten des Kunden selbst (Vertrags-, Kontakt- und Abrechnungsdaten) ist Lyxo Verantwortlicher. Hierzu gilt die Datenschutzerklärung von Lyxo (lyxo.io/datenschutz).

§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) Lyxo sagt die Verfügbarkeit zu, die der Produktanhang nennt.

(2) Wartungsarbeiten, die den Betrieb unterbrechen, kündigt Lyxo mindestens 48 Stunden vorher im Kundenportal oder per E-Mail an und legt sie, soweit möglich, in nutzungsarme Zeiten. Notwendige Sofortmaßnahmen, etwa zur Behebung von Sicherheitslücken, darf Lyxo ohne Vorankündigung durchführen.

(3) Support leistet Lyxo über das Kundenportal und per E-Mail an hallo@lyxo.io zu den im Produktanhang genannten Zeiten.

§ 11 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Laufende Vergütungen sind monatlich im Voraus fällig, einmalige Vergütungen (z. B. für die Einrichtung) mit Rechnungsstellung.

(2) Alle Preise sind Nettopreise. Fällt Umsatzsteuer an, kommt sie in der gesetzlichen Höhe hinzu.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Lyxo darf Rechnungen elektronisch stellen.

(4) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf Lyxo den Zugang zum Produkt nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen sperren. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(5) Lyxo darf laufende Vergütungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Beginn eines Kalendermonats anpassen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit und höchstens einmal in zwölf Monaten. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Lyxo weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.

§ 12 Mängel

(1) Lyxo stellt das Produkt in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit und erhält es in diesem Zustand. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Mietrechts mit den folgenden Abweichungen.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Lyxo beseitigt Mängel in angemessener Frist nach Meldung. Lyxo darf einen Mangel auch durch eine zumutbare Umgehungslösung beheben, bis eine endgültige Lösung verfügbar ist.

(4) Ein Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) besteht erst, wenn Lyxo ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

§ 13 Haftung

(1) Lyxo haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lyxo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der Vergütungen, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlt hat.

(3) Für den Verlust von Daten haftet Lyxo bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung aus den Datensicherungen von Lyxo nötig ist.

(4) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt. Im Innenverhältnis zwischen Lyxo und dem Kunden gelten die Absätze 1 bis 3, soweit Art. 82 DSGVO dem nicht entgegensteht.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Lyxo.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot genannten Datum und läuft zunächst für die dort genannte Mindestlaufzeit. Danach verlängert er sich jeweils um einen Monat, wenn ihn keine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungsmonats kündigt.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Lyxo insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder trotz Abmahnung wiederholt gegen § 4, § 5 Abs. 2 oder § 6 Abs. 2 verstößt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.

§ 15 Vertragsende: Herausgabe und Löschung der Daten

(1) Der Kunde kann bis 30 Tage nach Vertragsende einen vollständigen Export seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z. B. CSV oder JSON, Dateien im Originalformat) anfordern. Lyxo stellt den Export innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung bereit.

(2) Spätestens 60 Tage nach Vertragsende löscht Lyxo die Daten des Kunden. Kopien in Datensicherungen werden spätestens 30 Tage danach überschrieben.

(3) Aufbewahrungspflichten des Kunden, etwa für Meldescheine und Belege, erfüllt der Kunde mit dem Export selbst. Lyxo bewahrt nach Vertragsende keine Daten für den Kunden auf, außer Lyxo ist selbst gesetzlich dazu verpflichtet.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Lyxo kann diese Rahmen-AGB, die Produktanhänge und den AVV ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Gesetzesänderung, eine Rechtsprechung, neue Funktionen oder ein neuer Unterauftragsverarbeiter.

(2) Lyxo teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden im Kundenportal und per E-Mail mit. Die neue Fassung wird wirksam, wenn der Kunde ihr im Kundenportal zustimmt.

(3) Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter. Lyxo kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit.

(4) Für Änderungen der Unterauftragsverarbeiter gilt vorrangig die Regelung im AVV.

§ 17 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Sie nutzen diese Informationen nur zur Durchführung des Vertrags.

(2) Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Sie gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind oder werden, und nicht, soweit eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von Lyxo auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.